Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1
Geltungsbereich
Die
nachstehenden Verkaufsbedingungen regeln insgesamt die
Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Kathia Medizinsysteme
GmbH, 46286 Dorsten und unseren Kunden. Sie gelten
ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
Abweichende Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Angebot
und Abschluss
Unsere
Angebote sind stets freibleibend. Die zum Angebot gehörigen
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten
uns die Eigentums- und Urheberrechte auf Gebrauchsanweisung,
Kurzanleitung, Software, Zeichnungen und anderen Unterlagen
vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die
Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses
Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder durch
Zusendung der Ware an den Besteller innerhalb dieser Frist.
§ 3 Preise
und Zahlungsbedingungen
Die Preise
verstehen sich ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer in der
jeweils gesetzlichen Höhe. Kosten für Verpackung, Fracht und
die von uns grundsätzlich abgeschlossene
Transportversicherung sind vom Käufer zu tragen. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf
demselben Liefervertrag beruht. Die Zurückbehaltung von
Zahlungen und die Aufrechnungen mit Ansprüchen des
Bestellers ist auch nur zulässig, soweit die Gegenansprüche
unstreitig oder gerichtlich festgestellt sind. Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5 v.H. Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des
Diskontsatz-Überleitung-Gesetzes zu fordern. Können wir
einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir
berechtigt, diesen geltend zu machen. Scheck und Wechsel
gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung.
§ 4
Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit
Die Angabe
von Lieferfristen ist unverbindlich. Wir sind zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, wenn ein Vorlieferant aus Gründen,
die wir nicht zu vertreten haben, seine
Lieferverpflichtungen nicht erfüllt und eine anderweitige
Beschaffung der Waren nicht oder nur zu erheblich
ungünstigeren Bedingungen möglich ist.
Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns wegen Verzug,
Nichterfüllung oder sonstiger vertraglicher Schlechtleistung
kommen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers
oder leitender Angestellte sowie bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haften wir, außer in den
Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des
Inhabers oder leitender Angestellter, nur für den
vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden,
nicht aber für entgangenen Gewinn. Der Haftungsausschluss
gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem
Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für
Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenstände gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen
von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn
die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, abzusichern. Im Falle einer Annahmeverweigerung sind
wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung nach unserer Wahl
entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer
Schadensersatz, so beträgt dieser 30 v.H. des vereinbarten
Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer
einen geringeren Schaden nachweist.
§ 5
Gefahrübergang
Die Gefahr
geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den
Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die
Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen
haben. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers
versichert. Verzögert sich der Versand infolge von
Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so lagert die
Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vom Tage der
Versandbereitschaft ab. Die Ware wird auch in diesem Fall
auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
§ 6
Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
Alle von uns
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher, auch künftig aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden entstehender Forderungen, unser Eigentum. Dies gilt
auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen gegen
den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und
der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Käufer ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
an Dritte weiterzuveräußern. Er darf sie jedoch weder
verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Kunde tritt
uns alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen
Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die
Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
wird. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung bleibt der
Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt; unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir
können verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung
anzeigt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte auf die Vorbehaltsware oder auf die
an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns
unverzüglich schriftlich davon Mitteilung zu machen. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In
der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie in der
Pfändung der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag
vor, der Rücktritt wird von uns zusätzlich schriftlich
erklärt. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware
durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen, ohne uns
zu verpflichten. Wird der Kaufgegenstand mit anderen uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur
Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns
nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der
Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen, so hat er uns anteilsmäßig Miteigentum zu
übertragen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit
freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 v.H. übersteigt. Bei
Vermietung sind die Produkte nach Ablauf der Mietzeit
unaufgefordert an uns zurück zusenden.
§ 7
Gewährleistung
1. Der Kunde
hat jede Lieferung unverzüglich nach Eintreffen sorgfältig
und vollständig auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte
Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche
Transportschäden sind sofort bei Anlieferung zu reklamieren
und durch den Spediteur zu bestätigen. Verdeckte
Transportschäden, Warenmängel und falsche Lieferungen sind
binnen 4 Arbeitstagen nach Empfang der Ware - bei
verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch
6 Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich zu rügen.
Andernfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt. Für
Mängel, die vor dem Einbau, der Weiterveräußerung oder der
Verarbeitung hätten festgestellt werden können, entfallen
nach der Verarbeitung oder dem Einbau sämtliche
Gewährleistungsansprüche.
2. Unsere
Gewährleistung erstreckt sich auf zugesicherte Eigenschaften
der Ware und auf ihre Fehlerfreiheit hinsichtlich Material
und Verarbeitung entsprechend dem jeweiligem Stand der
Technik. Eine Gewährleistungspflicht wird nicht ausgelöst
durch unwesentliche Abweichungen in Farben, Abmessung
und/oder anderer Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware.
3. Eine
Gewährleistungspflicht besteht nur, wenn ein Mangel trotz
ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit etwaigen
Anleitungen durchgeführter Anwendung, Pflege, Wartung,
normaler Beanspruchung unter Einsatz qualifizierten
Personals bei dem Kunden/Patienten eingetreten ist und nicht
auf natürlichem Verschleiß oder der Korrosion einzelner
Teile oder unfachmännischer Reparaturen oder Umbauten von
fremder Hand beruht. Das gleiche gilt für nicht von uns zu
vertretende Schäden äußerer oder mechanischer Art, bzw.
durch Umwelteinflüsse (insbesondere Feuchtigkeit,
unzuträgliche Temperaturen, Stromschlag, Staub u.a.)
ausgelöste.
4. Die
gerügte Ware muss in der Originalverpackung oder einer
ebenso sicheren Verpackung an uns zurückgesandt werden. Der
Rücksendung muss eine detaillierte Fehlerbeschreibung
beigefügt werden. Jegliche unsachgemäße Behandlung des
Produkts und jegliche durchgeführte Veränderungen an dem
Produkt führen zum Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs.
5. Liegt ein
ordnungsgemäß gerügter und von uns zu vertretender Mangel
vor, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder den
Mangel zu beseitigen oder die fehlerhafte Ware oder die
fehlerhaften Teile innerhalb einer angemessenen Frist zu
ersetzen. In sämtlichen Fällen trägt der Kunde das
Transportrisiko für die Hin- und Rücksendung. Die infolge
berechtigter Mängelrügen entstehenden Arbeits- und
Materialkosten tragen wir, auch werden die Kosten für die
Rücksendung übernommen, soweit die betreffende Ware an uns
frei Haus eingeschickt wurde. Darüber hinausgehende
Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn,
die Nachbesserung oder Ersatzlieferung schlägt fehl; in
einem solchen Fall bleibt dem Besteller das Recht auf
Verhandlung und Minderung vorbehalten. Für Schadensersatz
wird auch im Rahmen der Gewährleistung nur nach Maßgabe von
§ 4 gehaftet.
§ 8 Haftung
Unsere
Haftung richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden
Bedingungen getroffenen Vereinbarungen.
Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer,
sind ausgeschlossen, soweit nicht nach § 4 eine Haftung
unsererseits besteht. Die Beratung des Kunden und Patienten,
insbesondere über die Verwendung der Ware erfolgt ohne
Gewähr. Für die Eignung der Produkte für bestimmte
Behandlungen haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich
schriftlich zusichern. 2. Unsere Gewährleistung erstreckt
sich auf zugesicherte Eigenschaften der Ware und auf ihre
Fehlerfreiheit hinsichtlich Material und Verarbeitung
entsprechend dem jeweiligem Stand der Technik. Eine
Gewährleistungspflicht wird nicht ausgelöst durch
unwesentliche Abweichungen in Farben, Abmessung und/oder
anderer Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware. 3. Eine
Gewährleistungspflicht besteht nur, wenn ein Mangel trotz
ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit etwaigen
Anleitungen durchgeführter Anwendung, Pflege, Wartung,
normaler Beanspruchung unter Einsatz qualifizierten
Personals bei dem Kunden/Patienten eingetreten ist und nicht
auf natürlichem Verschleiß oder der Korrosion einzelner
Teile oder unfachmännischer Reparaturen oder Umbauten von
fremder Hand beruht. Das gleiche gilt für nicht von uns zu
vertretende Schäden äußerer oder mechanischer Art, bzw.
durch Umwelteinflüsse (insbesondere Feuchtigkeit,
unzuträgliche Temperaturen, Stromschlag, Staub u.a.)
ausgelöste. 4. Die gerügte Ware muss in der
Originalverpackung oder einer ebenso sicheren Verpackung an
uns zurückgesandt werden. Der Rücksendung muss eine
detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden. Jegliche
unsachgemäße Behandlung des Produkts und jegliche
durchgeführte Veränderungen an dem Produkt führen zum
Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs. 5. Liegt ein
ordnungsgemäß gerügter und von uns zu vertretender Mangel
vor, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder den
Mangel zu beseitigen oder die fehlerhafte Ware oder die
fehlerhaften Teile innerhalb einer angemessenen Frist zu
ersetzen. In sämtlichen Fällen trägt der Kunde das
Transportrisiko für die Hin- und Rücksendung. Die infolge
berechtigter Mängelrügen entstehenden Arbeits- und
Materialkosten tragen wir, auch werden die Kosten für die
Rücksendung übernommen, soweit die betreffende Ware an uns
frei Haus eingeschickt wurde. Darüber hinausgehende
Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn,
die Nachbesserung oder Ersatzlieferung schlägt fehl; in
einem solchen Fall bleibt dem Besteller das Recht auf
Verhandlung und Minderung vorbehalten. Für Schadensersatz
wird auch im Rahmen der Gewährleistung nur nach Maßgabe von
§ 4 gehaftet. § 8 Haftung Unsere Haftung richtet sich
ausschließlich nach den im vorstehenden Bedingungen
getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche, aus
welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, soweit
nicht nach § 4 eine Haftung unsererseits besteht. Die
Beratung des Kunden und Patienten, insbesondere über die
Verwendung der Ware erfolgt ohne Gewähr. Für die Eignung der
Produkte für bestimmte Behandlungen haften wir nur, wenn wir
dies ausdrücklich schriftlich zusichern.
§ 9
Gerichtsstand und Schlussvorschriften
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten,
juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtlichem Sondervermögen aus Liefergeschäften oder
sonstigen Leistungen ist Dorsten. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, auch für den Fall, dass der
Kunde seinen Sitz im Ausland hat, oder wenn Lieferungen ins
Ausland erfolgen. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Juli
2007